Das Auto mit laufendem Motor zu lassen, selbst „nur zwei Minuten“, um ein Baguette zu kaufen oder sein Kind zur Schule zu bringen, ist eine kleine Geste, die teuer werden könnte. Mit einem Bußgeld von 135 € und möglichen Sanktionen für die Übeltäter gewinnt das Gesetz über das Parken mit laufendem Motor an Gewicht, sehr zum Leidwesen mancher Autofahrer. Immer mehr Bürgermeister setzen sich dafür ein, diese Regel durchzusetzen, indem sie die öffentliche Gesundheit und das Bedürfnis nach Ruhe in der Nähe von Schulen anführen.
Eine harmlose, aber illegale Gewohnheit
Ein paar Sekunden mit laufendem Motor zu parken, ist ein bisschen wie beim Gehen einen Kaffee zu trinken: Es scheint harmlos zu sein, kann aber Konsequenzen haben. Laut der französischen Straßenverkehrsordnung ist diese Praxis ausdrücklich verboten. Tatsächlich ignorieren viele Fahrer, dass das Laufenlassen des Motors, selbst für einen Moment, zu einem saftigen Bußgeld führen kann. Die Gesetzgebung ist klar: Artikel R318-1 besagt, dass „motorisierte Fahrzeuge keine Rauch, giftige, ätzende oder riechende Gase ausstoßen dürfen“. Mit anderen Worten, dieses Verhalten ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Selbst für ein paar Sekunden ist das Parken mit laufendem Motor gemäß der Straßenverkehrsordnung verboten © Yayimages
Eine Toleranz, die verschwinden könnte
Es ist wahr, dass es in bestimmten Situationen – vor der Schule zum Beispiel – ganz normal erscheinen kann, den Motor ein paar Augenblicke laufen zu lassen. Wer hat nicht schon einmal einen Elternteil gesehen, der schnell anhält, um sein Kind abzusetzen? Es ist ein bisschen so, als würde man der Zeit einen kleinen Gefallen tun. Diese Praxis wird jedoch oft als Verstoß gegen die Verkehrsregeln angesehen. Die Gemeindepolizei, sich des Mangels an Parkplätzen und der mildernden Umstände bewusst, neigt dazu, bei diesen Verstößen ein Auge zuzudrücken. Aber Vorsicht! Diese Nachsicht könnte mit den neuen Richtlinien, die in Arbeit sind, bald enden.
Ein Bußgeld, das zum Nachdenken anregt
Theoretisch ist das Nichteinhalten dieser Regel mit einem Bußgeld der vierten Klasse, also 135 €, belegt. Keine Punkte auf dem Führerschein, aber dennoch eine Summe, die selbst den wagemutigsten Autofahrer zum Nachdenken bringen könnte. Wenn das Auto den Verkehr wirklich behindert oder die öffentliche Sicherheit gefährdet, wird es nicht selten vorkommen, dass die Behörden die Stilllegung des Fahrzeugs anordnen. Kurz gesagt, es ist besser, daran zu denken, den Motor auszuschalten, bevor man aussteigt.

Motor läuft im Stand? Neben dem Bußgeld kann Ihr Auto theoretisch auch stillgelegt werden. © Yayimages
Der Kampf gegen die Verschmutzung beginnt hier
In Bezug auf Verschmutzung und öffentliche Gesundheit nehmen einige Bürgermeister ihre Rolle sehr ernst. So auch der elsässische Bürgermeister von Souffelweyersheim, der kürzlich seinen Unmut über die zu oft gehörten Ausreden der Autofahrer geäußert hat: „Wir sind nur zwei Minuten hier!“ Die Antwort ist eindeutig: Was wir verlangen, ist jedoch nicht extravagant: den Motor auszuschalten, um vor den Schulen nicht zu verschmutzen.
Dieses Bewusstsein ist entscheidend in einer Zeit, in der die Luft, die wir atmen, zu einem großen Anliegen wird. Missbräuche beim Parken mit laufendem Motor könnten zusätzliche Einnahmen durch Bußgelder generieren, aber das Problem geht weit über die kommunalen Finanzen hinaus. Es handelt sich vor allem um ein gesundheitliches und umweltpolitisches Anliegen.
Also, liebe Fahrer, denken Sie das nächste Mal, wenn Sie vor der Schule oder der Bäckerei parken, zweimal nach: Ihre kleine Geste könnte Sie teuer zu stehen kommen und anderen schaden.
